Alle Module nach BKrFQG, unkompliziert und ohne Zeitaufwand
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz schreibt gewerblichen Kraftfahrern vor, alle fünf Jahre fünf Weiterbildungsmodule mit je sieben Zeitstunden Unterricht vorzuweisen.
Werden die Module ohne die entsprechenden Vorgaben erlangt (z.B. nur fünf Stunden Schulung oder Gefälligkeitsbescheinigungen von unseriösen Anbietern) droht dem Fahrer bei der Verlängerung Ungemach. Liegt der Nachweis vor, dass die Vorrausetzungen für den Eintrag der „95“ nicht vorliegen, kann die Führerscheinbehörde die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Im schlimmsten Fall wird die „95“ ungültig mit allen Konsequenzen (Fahren ohne Berechtigung; Strafen bis 5.000 € für den Fahrer, bis 20.000 € für den Unternehmer) und die Schulungen müssen erneut besucht werden.
Deswegen: Finger weg von Schulungsanbietern, die sich über die Vorschriften des BKrFQG hinwegsetzen!
Wenn Sie allerdings professionelle Modullehrgänge nach BKrFQG absolvieren und am Ende eines Schulungstages einen echten Mehrwert für sich und Ihr Geld mit nach Hause nehmen möchten, dann sind Sie bei uns richtig.
Kirchstraße 10
97294 Unterpleichfeld
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